AGB_peerpoint_eU

 Allgemeine Geschäftsbedingungen
peerpoint e.U

Verantwortlich: 

peerpoint e.U.
Stand: März 2023

§ 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1        Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und peerpoint gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3        Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von peerpoint ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4        Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

§ 2. Angebot und Vertragssabschluss

 

2.1        Alle Angebote von peerpoint sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann peerpoint innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

 

2.2.       Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen peerpoint und dem/der Auftraggeber:in ist der geschlossene Vertrag und/oder die vom/von der Auftraggeber:in gezeichnete Auftragsbestätigung oder Mitgliedsantrag oder Angebotsannahme/Bestätigung per email, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von peerpoint vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von peerpoint nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

 

2.3        peerpoint ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch peerpoint selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

 

2.4        peerpoint ist bei der Herstellung des vereinbarten Auftrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. peerpoint ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

   

§ 3 Preise und Zahlung

 

3.1        Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen / Mitgliedsanträgen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3.2        Bei Projektaufträgen erhält peerpoint nach Vollendung des vereinbarten Werkes ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und peerpoint. peerpoint ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch peerpoint fällig.

 

3.3        Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch peerpoint vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

 

3.4        Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch peerpoint, so behält peerpoint den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die peerpoint bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

3.5        Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist peerpoint von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

3.6        Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei 
peerpoint. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 6%-Punkten über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 4 Elektronische Rechnungslegung

 

4.1        peerpoint ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch peerpoint ausdrücklich einverstanden.

 

§ 5 Dauer des Vertrages

 

5.1        Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

 

5.2        Bei Verträgen mit unbeschränkter Laufzeit (z.B. TAB-Mitgliedschaft) endet der Vertrag nach Kündigung durch den Auftraggeber/in oder peerpoint im Rahmen der gültigen vertraglichen Kündigungsfrist. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt 3-monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende.

 

5.2        Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn

 

-      eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

-      eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

-      berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von peerpoint weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von peerpoint eine taugliche Sicherheit leistet.

 

§ 6 Sicherung der Unabhängigkeit

 

6.1        Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

6.2        Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen von peerpoint zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

§ 7. Schutz des geistigen Eigentums

 

7.1        Die Urheberrechte an den von peerpoint und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei peerpoint. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von peerpoint zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch peerpoint – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

7.2        Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt peerpoint zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

§ 8. Gewährleistung

 

8.1        peerpoint ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Peerpoint wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

8.2        Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

§ 9. Haftung / Schadenersatz

 

9.1        Die Haftung von peerpoint auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

 

9.2        peerpoint haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.


 

9.3        Soweit peerpoint gemäß § 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die peerpoint bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

 

9.4        Im Falle der Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht der peerpoint für Sachschäden und daraus resultierender weiterer Vermögensschäden auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es wird angenommen, dass der typische, vorhersehbare Schaden einen Betrag iHv. EUR 250.000 € je Schadensfall nicht übersteigt.

 

9.5        Die Einschränkungen dieses Paragrafens gelten nicht für die Haftung von peerpoint wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 10 Geheimhaltung / Datenschutz

 

10.1      peerpoint verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

 

10.2      Weiters verpflichtet sich peerpoint, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

10.3      peerpoint ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

10.4      Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

10.5      peerpoint ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet der peerpoint Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

11.1      Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

11.2      Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

11.3      Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von peerpoint. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von peerpoint zuständig. 

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